Aufgaben des Rektorats

Das Rektorat und der Rektor sind zwei der vier obersten Organe der Universität Wien nach Universitätsgesetz 2002.

Das Rektorat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Leitung der Universität Wien, Vertretung der Universität Wien nach außen
  • Organisation, Entwicklungsplan: Erstellung des Organisationsplans und des Entwicklungsplans zur Vorlage an den Senat und an den Universitätsrat, Bestellung der Leiter*innen von Organisationseinheiten, Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Leiter*innen der Organisationseinheiten, Zuordnung der Universitätsangehörigen zu den einzelnen Organisationseinheiten, Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmer*innen der Universität zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen der Universität gemäß § 28 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002
  • Satzung: Erstellung eines Entwurfs der Satzung sowie von Entwürfen für Satzungsänderungen zur Vorlage an den Senat
  • Leistungsvereinbarungen: Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung zur Vorlage an den Universitätsrat
  • Studienwesen: Aufnahme der Studierenden, Einhebung der Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe, Festlegung der Lehrgangsbeiträge für Universitätslehrgänge, Initiierung der Erlassung und Änderung von Curricula, Erlassung von Richtlinien zur strukturellen Gestaltung von Curricula nach Stellungnahme des Senats, Einrichtung und Auflassung von Studien, Stellungnahme zu den Curricula, Untersagung von Curricula und deren Änderungen
  • Lehrbefugnis: Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission
  • Personalwesen: Öffentliche Ausschreibung von Stellen
  • Forschungs- und Lehrevaluation: Veranlassung von Evaluierungen und der Veröffentlichung von Evaluierungsergebnissen
  • Finanzwesen: Einrichtung eines Rechnungs- und Berichtswesens, Erstellung eines Budgetvoranschlags zur Information an den Senat sowie zur Vorlage an den Universitätsrat, Budgetzuteilung, Gestaltung und Führung der Gebarung der Universität, Erstellung des Rechnungsabschlusses, Errichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems an das Finanzministerium hinsichtlich der Einrichtung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling des Bundes
  • Wissensbilanz einschließlich Leistungsbericht: Erstellung der jährlichen Wissensbilanz einschließlich des Berichts auf der Basis der Leistungsvereinbarung
  • Zurückverweisung rechtswidriger Entscheidungen anderer Organe, Fristsetzung und Ersatzvornahme bei Säumnis anderer Organe
  • Alle weiteren Aufgaben, für die nicht ein anderes Organ zuständig ist.

 

Der Rektor hat folgende Aufgaben:

  • Vorsitzender sowie Sprecher des Rektorats
  • Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor*innen
  • Leitung des Amts der Universität
  • Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem*r Bundesminister*in und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
  • Ausübung der Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
  • Bestellung einer Gutachterin*eines Gutachters in Berufungsverfahren für Universitätsprofessor*innen
  • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor*innen
  • Führung von Berufungsverhandlungen
  • Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
  • Erteilung von Vollmachten an Arbeitnehmer*innen der Universität zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Namen der Universität gemäß § 28 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002

Darüber hinaus nimmt der Rektor gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats Aufgaben des Rektorats wahr.

Die Funktionsperiode des Rektors beträgt vier Jahre (01.10.2022 bis 30.09.2026). Die Funktionsperiode des Rektorats entspricht der Funktionsperiode des Rektors.


Geschäftsbereich des Rektors

Geschäftsbereiche der Vizerektor*innen