Universität Wien
Organisationsplan
Der Organisationsplan regelt die Aufbauorganisation der Universität Wien sowie die Aufgaben ihrer Funktionsträger*innen. Allgemeine Vorgaben zur Organisationsstruktur österreichischer Universitäten sind im Universitätsgesetz 2002 umfassend festgelegt. Auf Vorschlag des Rektorats wird nach Zustimmung durch den Senat der Organisationsplan durch den Universitätsrat genehmigt.
Der Organisationsplan baut auf den Stärken des im März 2004 genehmigten ersten Organisationsplans auf, welche im Zuge einer Evaluierung 2011 positiv bestätigt wurden. Seit 1. Jänner 2013 ist der weiterentwickelte Organisationsplan der Universität Wien in Kraft. Am 1. Jänner 2016, am 1. März 2019, am 1. Mai 2021, am 1. Jänner 2024 und am 1. Juni 2024 traten weitere Änderungen in Kraft.
Eine Weiterentwicklung und Verbesserung wurde insbesondere in den folgenden Bereichen vorgenommen:
- Information und Partizipation durch Ausweitung der Informations- und Stellungnahmerechte der Fakultätskonferenzen; Regelungen für den Informationsfluss und die Interaktion zwischen Fakultäten und Subeinheiten
- Genauere Definition des Verfahrens und der Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Forschungsplattformen; Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Forschungs- und/oder Lehrverbünden
- Klare Zuordnung der Zuständigkeit für den Bereich Lehre im Leitungsteam der Fakultät/des Zentrums
- Einrichtung des Zentrums für Lehrer*innenbildung als wissenschaftliche Organisationseinheit: Schaffung einer zentralen Stelle für die Agenden der Lehrer*nnenbildung