Vizerektor Hautsch
Geschäftsbereich
In den Geschäftsbereich des Vizerektors für Infrastruktur fallen folgende Bereiche:
- Standort- und Raumplanung
- Infrastruktur soweit nicht durch die Geschäftsordnung einem anderen Rektoratsmitglied zugewiesen, core facilities, Angelegenheiten des VSC und der VBCF
- Arbeitnehmer*innenschutz
- Datenschutz
- Universitätssport
- Nachhaltigkeit
- Mitwirkung bei Budget- und Finanzangelegenheiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit hinausgehen im Sinne des § 22 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002
- Koordination des Dienstleistungsbereichs im Zusammenwirken mit dem Rektor und dem Büro des Rektorats
Der Vizerektor für Infrastruktur wird von der Vizerektorin für Studium und Lehre vertreten.