Vizerektor Hautsch

Geschäftsbereich

In den Geschäftsbereich des Vizerektors für Infrastruktur fallen folgende Bereiche:

  • Standort- und Raumplanung
  • Infrastruktur soweit nicht durch die Geschäftsordnung einem anderen Rektoratsmitglied zugewiesen, core facilities, Angelegenheiten des VSC und der VBCF
  • Arbeitnehmer*innenschutz
  • Datenschutz
  • Universitätssport
  • Nachhaltigkeit
  • Mitwirkung bei Budget- und Finanzangelegenheiten, die über die laufende Geschäftstätigkeit hinausgehen im Sinne des § 22 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002
  • Koordination des Dienstleistungsbereichs im Zusammenwirken mit dem Rektor und dem Büro des Rektorats

Der Vizerektor für Infrastruktur wird von der Vizerektorin für Studium und Lehre vertreten.