Universität Wien

Prozess der Entwicklungsplanung

Entwicklungsplanung seit 2005

Den ersten Entwicklungsplan beschloss die Universität Wien im Jahr 2005. Damit verschriftlichte die Universität Wien erstmals in ihrer mittlerweile mehr als 650-jährigen Geschichte ein gesamtuniversitäres Strategiepapier.

Das Rektorat der Universität Wien bereitet jeweils auf Basis des Entwicklungsplans und der Zielvereinbarungen einen Entwurf für die Leistungsvereinbarung vor. Genehmigt wird dieser durch den Universitätsrat. Durch die Leistungsvereinbarung mit dem Bundesministerium wird dann wiederum die budgetäre Planungssicherheit für die nächsten drei Jahre der Universität gegeben.

Schritte der Entwicklungsplanung 2004 bis 2023

2004:

  • Juli: Veröffentlichung der Prinzipien der Entwicklungsplanung: Das Rektorat macht - nach der Diskussion mit den Dekanen, der ÖH, den Dienststellenausschüssen und dem Senat sowie dem Universitätsrat - die "Prinzipien der Entwicklungsplanung" bekannt.
  • 2. Halbjahr 2004: Erstellung von Fragen und Daten für die Entwicklungsplanung der Fakultäten: Unter der Leitung der Dekan*innen und Zentrumsleiter*innen und unter Einbindung der Mitarbeiter*innen und der Studierendenvertretungen werden die Fakultäten und Zentren ersucht, Vorschläge zur Entwicklungsplanung zu erarbeiten. Diese Vorschläge erfolgen unter Bedachtnahme des Meinungsspektrums innerhalb der Fakultät bzw. des Zentrums.

2005:

  • Jänner: Zusammenführung aller Ergebnisse der Fakultäts- und Zentrumspapiere in einem gesamtuniversitären Entwicklungsplan durch das Rektorat, das das Gesamtdokument dem Senat zur Stellungnahme vorlegt.
  • Zentrale Aufgabe des Entwicklungsplans ist, Leitlinien in Forschung und Lehre zu setzen, insbesondere: weitere Verbesserungen in der Lehre zu erreichen, Forschungsschwerpunkte zu definieren und Professuren zu widmen.
  • 1. Juli: Nach der einstimmigen Annahme durch den Senat genehmigt der Universitätsrat den Entwicklungsplan der Universität Wien einstimmig. Der Entwicklungsplan ist "Messlatte" für die gesteckten Ziele für die kommenden Jahre.

2006-2020:

Die weitere Entwicklungsplanung erfolgt rollierend. Der mehrjährige Planungshorizont erlaubt die konsequente Verfolgung auch längerfristiger Ziele. Zumindest alle drei Jahre werden in den Fakultäten und Zentren sowie auf gesamtuniversitärer Ebene die Entwicklungsplanung und insbesondere auch die fachlichen Widmungen auszuschreibender Professuren überprüft und gegebenenfalls angepasst, wobei etwa abwechselnd "kleinere" und "größere" Revisionen vorgenommen wurden. Die Genehmigungen durch den Universitätsrat erfolgten am 28. April 2006, 14. März 2008, 29. April 2009, 4. März 2011, 27. Jänner 2012, 8. November 2013, 23. Jänner 2015, 28. Oktober 2016, 15. Dezember 2017, 26. Jänner 2018 und 18. Dezember 2020. Die Genehmigung 2020 war wesentlicher Bestandteil der Vorbereitungen auf die Leistungsvereinbarung 2022–2024.

2023:

In den Zielvereinbarungen im Frühjahr 2023 zwischen Rektorat und Fakultäts-/Zentrumsleitung war die Entwicklungsplanung ein zentrales Thema. Auch die Fakultäts-/Zentrumskonferenzen wurden eingebunden. Im 1. Halbjahr und im Sommer 2023 fanden weitere Abstimmungen zwischen dem Rektor und den Fakultäts- und Zentrumsleitungen statt. Anfang Oktober 2023 beschloss das Rektorat den Entwurf des Entwicklungsplans „Universität Wien 2031“ und leitete diesen dem Senat zur Stellungnahme zu. Nach einem konstruktiven Dialog zwischen dem Senat und dem Rektorat stimmte der Senat am 30. November 2023 dem Entwurf des Entwicklungsplans zu. Die Genehmigung durch den Universitätsrat erfolgte am 15. Dezember 2023.

Der genehmigte Entwicklungsplan „Universität Wien 2023“ ist eine wesentliche Grundlage für die Leistungsvereinbarung mit dem Bund für 2025–2027, welche 2024 mit dem Wissenschaftsministerium zu verhandeln ist.